Präambel:
Der Kita-Stadtelternrat Hannover versteht sich als unabhängige und demokratische Vertretung aller Erziehungsberechtigten, deren Kinder in Kindertagesstätten der Stadt Hannover betreut werden. Unser Ziel ist es, durch Dialog, Transparenz und Mitbestimmung die Vielfalt der Elternschaft zu würdigen und einzubeziehen. Gemeinsam fördern wir eine inklusive, gerechte und partizipative Zusammenarbeit, die sich für Akzeptanz, Gleichberechtigung und ein wertschätzendes Miteinander einsetzt. Dabei stehen Offenheit, Toleranz und gegenseitiger Respekt im Mittelpunkt, um die Interessen und Bedürfnisse aller Kinder und Familien in ihrer ganzen Vielfalt zu vertreten und zu stärken. Wir verpflichten uns, eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts zu schaffen und als Brücke zwischen Eltern, Einrichtungen und weiteren Akteur*innen zum Wohle einer solidarischen, demokratischen und vielfältigen Gemeinschaft zu wirken.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Zusammenschluss trägt den Namen „Kita-Stadtelternrat Hannover“, abgekürzt durch „Kita-SER“.
(2) Der Sitz des Kita-Stadtelternrats ist Hannover.
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Kita-SER Hannover versteht sich als Vertretung der Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern, die eine Kindertagesstätte in Hannover besuchen.
(2) Der Kita-SER hat folgende Aufgaben:
a) Förderung des Austauschs zwischen den Elternvertretungen der einzelnen Kindertagesstätten.
b) Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber Trägern, Einrichtungen und politischen Gremien.
c) Unterstützung bei der Sicherstellung und Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten.
d) Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Eltern.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Kita-SER Hannover können alle Erziehungsberechtigte sein, deren Kinder in Kindertagesstätten in Hannover betreut werden.
(2) Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden des Kindes aus der jeweiligen Einrichtung.
§ 4 Struktur des Kita-Stadtelternrats
(1) Die aktiven Mitglieder des Kita-SER bilden die Mitgliederversammlung. Ein aktives Mitglied ist eine Person, die mindestens dreimal an einer Sitzung des Kita-SER teilgenommen und dessen Satzung unterzeichnet hat.
(2) Der Kita-SER lädt zur Jahresvollversammlung ein, die mindestens einmal jährlich tagt. Teilnehmen dürfen alle Erziehungsberechtigte von Kindern, die in Kindertagesstätten in Hannover betreut werden.
§ 5 Arbeitsweise
(1) Der Kita-SER Hannover arbeitet auf ehrenamtlicher Basis.
(2) Entscheidungen werden in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit getroffen.
(3) Die Mitglieder wählen jeweils eine/n Vertreter*in sowie Stellvertreter*in für den Sitz im Jugendhilfeausschuss sowie der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung.
§ 6 Finanzen
(1) Der Kita-SER Hannover wird durch Finanzmittel der Stadt Hannover gefördert.
(2) Über die Verwendung der Gelder entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7 Satzungsänderungen
(1) Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Dazu müssen mindestens drei Mitglieder anwesend sein.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
