Recht

Wichtige Gesetze, Verordnungen und Ausschüsse rund um die Kindertagespflege

Alle Gesetze sind öffentlich im Internet verfügbar, aber nicht nur das: Auch Protokolle und Tagesordnungen von Ratsausschüssen wie dem kommunalen Jugendhilfeausschuss können online über das e-Government-Angebot der Landeshauptstadt Hannover eingesehen werden.

Grundgesetz, Erziehungsrecht
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (§6 (2) GG) und der Verfassung des Landes Niedersachsen steht das Erziehungsrecht primär den Eltern eines Kindes
zu. Zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung in der Familie gehören die Kindertagesstätten mit ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag. Bei dessen Gestaltung ist das Erziehungsrecht der Eltern einzubeziehen.
Dazu werden Elternvertretungen in allen Kindertagesstätten gewählt. Darüber hinaus organisieren sich die Eltern auf Ebene der Träger, der Gemeinden, der Städte und Kreise und des Landes. Diese Gremien setzen sich für eine umfassende Mitbestimmung der Eltern in
allen die Kindertagesstätten betreffenden Fragen ein.

KitaG (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) des Landes Niedersachsen
Das KitaG setzt die Inhalte des SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) auf Landesebene um. Alle Qualitätsstandards der Tageseinrichtungen für Kinder werden im KitaG geregelt: der Betreuungsschlüssel, die maximale Gruppengröße, die räumliche Mindestausstattung und die Qualifikation der Gruppenbetreuung, um nur einige wichtige Stichpunkte zu nennen. Nicht alle Details sind im KitaG selbst ausformuliert, sondern stehen alternativ in den zwei dazugehörigen Durchführungsverordnungen (DVO):
1. DVO-KitaG
2. DVO-KitaG

SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe)
Jedes Bundesland muss die Vorgaben des SGB VIII in einem Landesgesetz umsetzen, in Niedersachsen ist diese Umsetzung das KitaG. Der dritte Abschnitt des SGB VIII, „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ ist mit seinen Paragraphen 22 bis 26  für die Gestaltung des KitaG besonders relevant.

Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Der Jugendhilfeausschuss ist einer von mehreren Ausschüssen des Rates der Landeshauptstadt Hannover. Er tagt einmal im Monat (die Termine stehen hier auf der Seite des Kita-Stadtelternrates). Politische Entscheidungen zum Thema Jugendhilfe, die auch das Thema Tageseinrichtungen für Kinder umfasst, werden in diesem Ausschuss vorbereitet, bevor sie in den Verwaltungsausschuss gehen. Neben den Ratsmitgliedern nehmen auch externe Experten teil, die eine beratende Funktion haben. Der Kita-Stadtelternrat entsendet ebenfalls eine/n Vertreter/in als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Der e-Government-Link des Jugendhilfeaussschusses führt zu den Sitzungsterminen. Nach Auswahl eines Termins erhält man dort Zugang zu Tagesordnung, Ergebnisprotokoll und ggf. weiteren Anlagen.

WICHTIG: Der monatlichen JHA-Sitzung geht eine öffentliche Bürgerfragestunde voraus. Diese beginnt um 15 Uhr. Jeder Bürger hat das Recht, maximal drei Fragen an den Ausschuss zu stellen. Wer weitere Infos zum genauen Ablauf und zur optimalen Vorbereitung auf die Fragestunde benötigt, kann uns sehr gerne eine E-Mail schreiben an kita-stadtelternrat@htp-tel.de und/oder an einer unserer Sitzungen teilnehmen. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass wir auf unserer Homepage auf eine öffentlichkeitswirksame Aktion innerhalb der Bürgerfragestunde aufmerksam machen.